Arbeit in den Ausschüssen
In einigen Ausschüssen werden in regelmäßigen Abständen Informationen an unsere Bürger zusammengestellt, die an dieser Stelle gesammelt werden.
Wegeausschuss aktuell Nr. 1 - 2019
Wer sind wir?
Der Wegeausschuss Klein Nordende hat sich nach der Kommunalwahl 2018 personell stark verändert und besteht nun aus folgenden Mitgliedern:
von links: Lars Peters, Jens Jacobsen, Arno Didjurgis, Eva-Manuela Kühnel, Jürgen Möller, Jürgen Waskow, Joerne Diedrichsen
Was haben wir vor?
Der neu besetzte Wegeausschuss möchte als einen Schwerpunkt das Angebot für Radfahrer attraktivergestalten. Klein Nordende hat eine sehr günstige Lage für den Radverkehr: 4,5 km nach Elmshorn, 5,5 km nach Tornesch (jeweils mit Bahnanschluss). 5,5 km nach Uetersen.
Das bedeutet, dass man diese Orte in 15 - 20 min. mit dem Rad erreichen kann. Zum Arbeiten, Einkaufen, Arzt, Kita, Schule, Essen, Kino usw. Es wäre schade, dies nicht zu nutzen.
Auf Elmshorner Gebiet gibt es bereits sog. Velorouten, also beschilderte Radrouten. Die gehen jeweils bis zur Stadtgrenze.
Wir haben die Idee, diese in Koordination mit den umliegenden Gemeinden und des Kreises weiterzuführen. Ebenso wären Zubringer zum Nordseeküstenradweg, zum Ochsenweg und auf längere Sicht zu dem geplanten Radschnellweg nach Hamburg sinnvoll.
Kniffelige Vorfahrtsregelungen in Klein Nordende - Hätten Sie es gewusst?
Pflichten von Grundstückseigentümern (Auszug) - Alles auf dem Zettel?
- Heckenschnitt, damit die Gehwege sicher genutzt werden können und niemand auf die Straße ausweichen muss.
- Gehwegreinigung: Insbesondere Laub im Herbst und Schnee/Eis im Winter (werktags bis 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr), damit alle sicher auf dem Gehweg unterwegs sein können.
- Rinnsteinreinigung, damit das Wasser von der Straße auch gut abfließen kann.
Die vollständige Straßenreinigungssatzung gibt es hier: https://tinyurl.com/strassenreinigungkln
Verkehrsregeln – Noch alle in Erinnerung?
- Der Mindestabstand beim Überholen eines Fahrradfahrers mit dem Auto beträgt 1,5 m.
- Laut § 3 der StVO ist die Geschwindigkeit immer den Gegebenheiten anzupassen. Die Höchstgeschwindigkeit (z.B. 50 km innerorts) ist nur unter günstigsten Bedingungen angebracht.
- Die Nutzung von Handys im Straßenverkehr ist untersagt
- Handy am Ohr im Auto = 100€ + 1 Punkt
- Handy in der Hand beim Fahrradfahren = 55€
Wenn Sie etwas auf dem Herzen haben, oder uns bei der Arbeit zusehen möchten -
unsere Sitzungen sind öffentlich - wir laden Sie herzlich dazu ein.