Arbeit in den Ausschüssen

Arbeit in den Ausschüssen

In einigen Ausschüssen werden in regelmäßigen Abständen Informationen an unsere Bürger zusammengestellt, die an dieser Stelle gesammelt werden.

Umweltausschuss Aktuell Nr. 10

Landschaftsschutzgebiete

umwelt aktuell 10aLiebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

unser Klein Nordende erfreut sich großer Beliebtheit - nicht zuletzt durch die ruhige Lage zwischen dem Liether Wald, der Seestermüher Marsch und dem Liether Moor. Vielen Bürgern sind mit Sicherheit noch die Schilder mit Verhaltensregeln für das Liether Moor bekannt. Unter der Überschrift „Landschaftsschutzgebiet“ wird dort aufgelistet, was erlaubt ist und was verboten ist.

Hierbei stellt sich die Frage, was ist eigentlich ein Landschaftsschutzgebiet? Dieser Frage möchten wir in unserer heutigen Ausgabe von „Umweltausschuss Aktuell“ nachgehen.

Wo wird eigentlich der Naturschutz geregelt?

Der Naturschutz in der Bundesrepublik Deutschland ist im Grundgesetz unter dem Paragraphen 20a: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Detailliert werden Landschaftsschutzgebiete im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt.

Was sind Landschaftsschutzgebiete?

Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Hierbei geht es zum einen um den Schutz von Ressourcen und der nachhaltigen Nutzung von Naturgütern, aber auch um die „Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft“. Aber auch auf Grund der besonderen Bedeutung für die Erholung können Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden.

Was darf man im Landschaftsschutzgebiete und was nicht?

Per gesetzlicher Definition sind alle Maßnahmen verboten, die „die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.“ Für die Forst- und Landwirtschaft gibt es nur geringe Auflagen. Verboten sind vor allem Handlungen, die das Ursprüngliche Landschaftsbild verändern.

Wer legt Landschaftsschutzgebiete fest?

Die Einrichtung von Landschaftsschutzgebieten ist im Paragraphen 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geregelt und Landessache. Im Kreis Pinneberg unterliegen die Landschaftsschutzgebiete dem Fachdienst Umwelt, sprich der unteren Naturschutzbehörde.

Welche Landschaftsschutzgebiete betreffen Klein Nordende?

In Klein Nordende haben wir zwei Landschaftsschutzgebiete:

  • LSG 07 „Moorige Feuchtgebiete“
  • LSG 04 „Pinneberger Elbmarschen“

umwelt aktuell 10b

Wie unterscheiden sich Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete?

Im Vergleich zu Naturschutzgebieten sind Landschaftsschutzgebiete i.d.R. größer und die Schutzintensität ist nicht so stark. Die landwirtschaftliche Nutzung wird in der Regel nicht eingeschränkt. Landschaftsschutzgebiete sind keine "Totalreservate", in denen für Menschen und Nutzungen kein Platz ist.

Was sollte ich beachten?

Wir bitten um die Beachtung folgender Regeln, um den Lebensraum der Tiere und Pflanzen im Landschaftsschutzgebiet zu erhalten:

  • Keine Abfälle hinterlassen
  • Kein offenes Feuer machen
  • Keine Pflanzen beschneiden oder zerstören
  • Keine Tiere fangen, jagen, anfassen oder beunruhigen
  • Hunde immer an der Leine führen und nicht frei über die Felder und Wiesen sowie in den Waldstücken laufen lassen
  • Wege und Straßen nicht verlassen (auch nicht mit Geländewagen oder Crossmaschinen!)

Wenn wir uns alle an diese Regeln halten, können wir einen wertvollen Beitrag leisten unsere Umwelt in ihrem ursprünglichen Zustand zu erhalten.

Ihr Umweltausschuss

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