Wegeausschuss - Nun kann es los gehen mit dem neuen Weg
Seit vielen, vielen Jahren ist die Gemeinde Klein Nordende bestrebt, einen Verbindungsweg entlang des Laufgrabens vom Weg Bi de Wehr bis hin zur Dorfstraße zu bauen und diese dann sicher in Richtung Rewe-Markt/Blühwiese bei der Boulebahn zu queren. Trotz einiger zwischenzeitlich erfolgter Verbesserungen ist es für Radfahrer immer noch oft unangenehm, manchmal sogar nicht ungefährlich, auf der Fahrbahn von Dorf- und Schulstraße zu fahren.
In der Dorfstraße ist es aus Platzgründen nun aber nicht möglich ist, einen zusätzlichen Radweg anzulegen. Alle weiteren Gemeindestraßen sind mittlerweile 30’er Zonen und hier sind Radwege nicht zulässig. So entstand im Wegeausschuss die Idee, ein eigenes Wegenetz für den nicht motorisierten Verkehr zu entwickeln. Und nachdem der Bürgermeister im Sommer für die Gemeinde den Kaufvertrag für rund 3 ha Wiesenfläche an der Dorfstraße unterschreiben konnte, legte die eigens gegründete „AG WegeBau“ - bestehend aus Mitgliedern aller Fraktionen aus Wege- und Bauausschuss - der Gemeindevertretung zeitnah ihre schon vorgearbeiteten Pläne für einen Weg entlang des sog. Wischwetterngrabens vor.
Es wurde beschlossen, den Versuch zu wagen, über unsere Amtsverwaltung beim Kreis Pinneberg Fördergelder aus dem Radverkehrskonzept zu beantragen. Die Fachplaner aus dem „Wasser- und Verkehrskontor“ Neumünster hatten i.R. des Ortsentwicklungskonzeptes zuvor eindeutig untermauert, dass ein solcher Verbindungsweg wichtiger und vor allem wesentlicher Bestandteil eines noch zu erstellenden weiter gehenden Radkonzeptes für Klein Nordende sei, attraktiv gelegen ohnehin.
Unser Projekt konnte die Fördergeldgeber überzeugen und wir erhielten im November vom Kreis die Zusage, dass dieser rund 93.000 € der Gesamtkosten inkl. der Querungshilfe über die Dorfstraße übernehmen wird. Der Eigenanteil der Gemeinde wird inkl. der nicht förderfähigen Planungskosten rund 63.000 € betragen. Die Fertigstellung muss in 2022 erfolgen.
Unser neuer Weg wird ca. 400 m lang und soll in einem Abstand von ca. 6 m vom Wischwetterngraben verlaufen. Die Oberfläche wird aus festen aber wasserdurchlässigen Material hergestellt und entsprechend der Richtlinien 3 m breit sein, damit sich Radfahrer/ Radfahrer aber auch Radfahrer/Fußgänger sicher begegnen können. Eine Beleuchtung wird im ersten Ausbauschritt noch nicht möglich sein. Diese war über das Radverkehrskonzept nicht förderfähig und hier sind wir auf der Suche nach alternativen Fördermöglichkeiten.
Mit vielen Grüßen aus dem Wegeausschuss
Jens Jacobsen