Neue Straßenreinigungssatzung
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
das meiste Laub ist weg und die Temperaturen kündigen den Frühling an. Das ist ein guter Anlass, sich bei den vielen fleißigen Bürgerinnen und Bürgern zu bedanken, die in den letzten Monaten ihren Pflichten nachgekommen sind und sowohl Laub und Unrat entsorgt als auch den Schnee korrekt geräumt haben. Vielen Dank!
Da nicht allen Bürgerinnen und Bürgen der genaue Umfang der Pflichten bewusst ist, weisen wir gerne einmal auf die aktuelle Regelung hin.
Am 26.09.2024 haben wir eine neue Straßenreinigungssatzung beschlossen, da die alte Satzung in einigen Punkten nicht mehr aktuell war. Aus dem zugehörigen Straßenverzeichnis werden Sie erkennen, dass lediglich die Pflicht, die Fahrbahn von Schnee zu räumen, für die vom öffentlichen Nahverkehr genutzten Straßen bei der Gemeinde belassen wurde.
Betonen möchten wir, dass die Neufassung keine Verschlechterung für Sie bedeutet, denn die entsprechenden Pflichten waren auch durch die bisherige Straßenreinigungssatzung bereits den Anliegern auferlegt .
Ergänzt wurde die Straßenreinigungssatzung lediglich durch die ausdrückliche Pflicht, auch den „Luftraum“ über der Straße freizuhalten. Damit ist die ohnehin bereits bestehende Verpflichtung z.B. zum Heckenrückschnitt über Gehwegen nunmehr auch in dieser Satzung festgehalten.
Bitte lesen Sie die Straßenreinigungssatzung gründlich durch und informieren Sie sich umfassend über Ihre Verpflichtungen als Anlieger. Ihre Nachbarn und andere Straßennutzer werden es Ihnen danken. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an uns!
Mit herzlichen Grüßen
Ihre Gemeindevertreter